Veranstaltungen 2023/24

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vereine ZahnGesundheit

Tirol und Tiroler ZahnProphylaxe Akademie (gültig ab 01.06.2017)

Die Vereine "Zahngesundheit Tirol" (ZVR-Zahl 429175548) und "Tiroler Zahnprophylaxe Akademie" (ZVR-Zahl 888421134) bieten Dienstleistungen und Schulungen im Bereich des Gesundheitswesens an. Der Schwerpunkt der Schulungs-, Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen liegt hierbei bei der Aus- und Weiterbildung von Zahnärzten und Zahnärztinnen sowie Mitarbeiter/-innen von Zahnarztpraxen. Der Vereinssitz beider Vereine lautet: Fischnalerstr. 4, 6020 Innsbruck. Gerichtsstand ist Innsbruck. § 1 Teilnahmebedingungen Ist der Besuch einer Veranstaltung an bestimmte Zulassungsbedingungen gebunden, werden diese in der Ankündigung gesondert angeführt und sind vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin zu erfüllen. § 2 Anmeldung Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Die Vereine nehmen Anmeldungen sowie Umbuchungen und Stornierungen zu Veranstaltungen nur schriftlich (auch per Fax, E-Mail und online) oder persönlich entgegen. Jede Anmeldung ist verbindlich. § 3 Teilnahmebeitrag Der Veranstaltungsbeitrag ist vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Skonti können grundsätzlich nicht in Abzug gebracht werden. Teilzahlungen können vor Veranstaltungsbeginn vereinbart werden. Bei einem späteren Einstieg in eine Veranstaltung ist eine Ermäßigung des Teilnehmerbeitrages nicht vorgesehen, dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg. Teilnehmerbeiträge und Prüfungsgebühren enthalten keine Umsatzsteuer. § 4 Lehreinheit (LE) Die Dauer der Veranstaltungen ist in Lehreinheiten (LE) angegeben. Prinzipiell gliedert sich eine Lehreinheit in 45 Minuten Unterricht und 5 Minuten Pause. Änderungen sind in Absprache mit den Kursteilnehmern oder bei gesonderter Ankündigung möglich. § 5 Stornierungen Stornierungen können nur schriftlich entgegengenommen werden. Sollte ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin am Veranstaltungsbesuch verhindert sein, kann eine Stornierung bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn (lt. Eingangsstempel) kostenfrei erfolgen. Bei Abmeldungen, die später als 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn einlangen, muss eine Stornogebühr von 25 % verrechnet werden. Bei Abmeldungen, die später als 20 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn einlangen, muss eine Stornogebühr von 50 % verrechnet werden. Bei Stornierungen die später als 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn einlangen, muss eine Stornogebühr von 80 % verrechnet werden. Bei Stornierungen am ersten Tag der Veranstaltung bzw. danach wird der komplette Veranstaltungsbeitrag fällig, dies gilt auch dann, wenn Teilzahlungen vereinbart wurden. Die Stornogebühr entfällt, wenn vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin ein der Zielgruppe entsprechender Ersatzteilnehmer nominiert wird, der die Veranstaltung besucht und den Teilnehmerbeitrag leistet. Der/Die ursprüngliche Teilnehmer/-in bleibt jedoch für die Kurskosten haftbar. Bei unvorhergesehener Erkrankung des Teilnehmers/der Teilnehmerin ist eine ärztliche Bestätigung, die die Unmöglichkeit oder die Unzumutbarkeit des Kursbesuches bestätigt, nachzureichen. § 6 Rücktrittsrecht (=Widerrufsrecht) Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere also telefonisch, per Fax, E-Mail oder Internet (e-Shop), steht dem Teilnehmer/der Teilnehmerin als Konsument/-in im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes binnen 14 Kalendertagen gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 14 Kalendertage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. § 7 Änderungen im Veranstaltungsprogramm/Veranstaltungsabsage Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. Ebenso hängt das Zustandekommen einer Veranstaltung von einer Mindestteilnehmerzahl ab. Die oben genannten Vereine müssen sich daher Änderungen von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, Trainern/-innen sowie eventuelle Veranstaltungsabsagen vorbehalten. Die Teilnehmer/- innen werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des/der Vortragenden oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber einen der Vereine sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen bzw. Stundenplanumstellungen bei Lehrgängen. Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Veranstaltungsbeiträgen. Die Rückzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin schriftlich bekannt gegebenes Konto oder durch Ausstellung einer Gutschrift. Für nicht zurückgegebene Skripten und Arbeitsunterlagen wird die Rückzahlung entsprechend vermindert. Die Vereine "ZahnGesundheit Tirol" und "Tiroler Zahnprophylaxe Akademie" können keine Gewähr bei Druck- bzw. Schreibfehlern in den Publikationen und Internetseiten übernehmen. § 8 Rücktritt vom Ausbildungsvertrag Die Vereine "ZahnGesundheit Tirol" und "Tiroler Zahnprophylaxe Akademie" behalten sich vor, bei Vorliegen wesentlicher Gründe, die zur Unzumutbarkeit der weiteren Teilnahme gegenüber anderen Teilnehmern/-innen, Vortragenden oder Mitarbeitern/-innen oder Helfer/-innen der Vereine führen, Teilnehmer/-innen vom Veranstaltungsbesuch auszuschließen und vom Vertrag zurückzutreten. Der bereits eingezahlte Kursbeitrag wird aliquot zurückgezahlt. Bei Zahlungsverzug besteht für die genannten Vereine die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. § 9 Teilnahmebestätigung Teilnahmebestätigungen über den Besuch der Veranstaltung werden kostenlos ausgestellt. Für Nachdrucke wird ein Beitrag von € 30 in Rechnung gestellt. § 10 Prüfungen Zu Prüfungen werden im Allgemeinen nur Personen zugelassen, die 100% des vorangegangenen Lehrganges oder Kurses besucht haben. Über die Zulassung entscheidet die Kursleitung. Setzt sich eine Prüfung aus mehreren Teilen zusammen, so ist zum positiven Erfolg jede Teilprüfung positiv zu absolvieren. Schriftlich abgelegte Prüfungsarbeiten werden nicht ausgehändigt. § 11 Skripten, Arbeitsunterlagen Für viele Veranstaltungen stehen den Teilnehmern/-innen Skripten oder Lernunterlagen zur Verfügung, die, sofern nicht anders bekannt gegeben, grundsätzlich im Teilnahmebeitrag inkludiert sind und zu Veranstaltungsbeginn ausgegeben werden. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen und die Software dürfen nicht vervielfältigt ,verbreitet, feilgehalten, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder in Verkehr gebracht werden. § 12 Haftungsausschluss Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer/-innen inkl. der bereitgestellten Lernunterlagen wird seitens der Vereine keine Haftung übernommen. Aus der Anwendung der bei den Vereinen "ZahnGesundheit Tirol" und "Tiroler Zahnprophylaxe Akademie" erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber den jeweiligen Verein gemacht werden. § 13 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Vertragssprache (1) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt nur österreichisches Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde. (2) Erfüllungsort ist der Ort der Niederlassung der "ZahnGesundheit Tirol" und "Tiroler Zahnprophylaxe Akademie". (3) Für Streitigkeiten ist das Gericht mit Sitz Innsbruck zuständig. (4) Die Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst und Beschwerdeerledigung werden durchgängig in der deutschen Sprache angeboten. Allgemeine Geschäftsbedingungen 2017 - Verein ZahnGesundheit Tirol (ZVR-Zahl 429175548) und Tiroler Zahnprophylaxe Akademie (ZVR-Zahl 888421134)
Die Weiterbildung zur ProphylaxeAssistenz
DOWNLOAD & VIDEOS