Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vereine ZahnGesundheit
Tirol und Tiroler ZahnProphylaxe Akademie (gültig ab 01.06.2017)
Die Vereine "Zahngesundheit Tirol" (ZVR-Zahl 429175548) und "Tiroler Zahnprophylaxe Akademie" (ZVR-Zahl 888421134) bieten
Dienstleistungen und Schulungen im Bereich des Gesundheitswesens an. Der Schwerpunkt der Schulungs-, Aus- und
Weiterbildungsveranstaltungen liegt hierbei bei der Aus- und Weiterbildung von Zahnärzten und Zahnärztinnen sowie Mitarbeiter/-innen
von Zahnarztpraxen. Der Vereinssitz beider Vereine lautet: Fischnalerstr. 4, 6020 Innsbruck. Gerichtsstand ist Innsbruck.
§ 1 Teilnahmebedingungen
Ist der Besuch einer Veranstaltung an bestimmte Zulassungsbedingungen gebunden, werden diese in der Ankündigung gesondert
angeführt und sind vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin zu erfüllen.
§ 2 Anmeldung
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Die Vereine nehmen Anmeldungen sowie Umbuchungen und
Stornierungen zu Veranstaltungen nur schriftlich (auch per Fax, E-Mail und online) oder persönlich entgegen. Jede Anmeldung ist
verbindlich.
§ 3 Teilnahmebeitrag
Der Veranstaltungsbeitrag ist vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Skonti können grundsätzlich nicht in Abzug gebracht werden.
Teilzahlungen können vor Veranstaltungsbeginn vereinbart werden. Bei einem späteren Einstieg in eine Veranstaltung ist eine
Ermäßigung des Teilnehmerbeitrages nicht vorgesehen, dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg. Teilnehmerbeiträge und
Prüfungsgebühren enthalten keine Umsatzsteuer.
§ 4 Lehreinheit (LE)
Die Dauer der Veranstaltungen ist in Lehreinheiten (LE) angegeben. Prinzipiell gliedert sich eine Lehreinheit in 45 Minuten Unterricht und
5 Minuten Pause. Änderungen sind in Absprache mit den Kursteilnehmern oder bei gesonderter Ankündigung möglich.
§ 5 Stornierungen
Stornierungen können nur schriftlich entgegengenommen werden. Sollte ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin am Veranstaltungsbesuch
verhindert sein, kann eine Stornierung bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn (lt. Eingangsstempel) kostenfrei erfolgen. Bei
Abmeldungen, die später als 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn einlangen, muss eine Stornogebühr von 25 % verrechnet
werden. Bei Abmeldungen, die später als 20 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn einlangen, muss eine Stornogebühr von 50 %
verrechnet werden. Bei Stornierungen die später als 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn einlangen, muss eine Stornogebühr von
80 % verrechnet werden. Bei Stornierungen am ersten Tag der Veranstaltung bzw. danach wird der komplette Veranstaltungsbeitrag
fällig, dies gilt auch dann, wenn Teilzahlungen vereinbart wurden. Die Stornogebühr entfällt, wenn vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin
ein der Zielgruppe entsprechender Ersatzteilnehmer nominiert wird, der die Veranstaltung besucht und den Teilnehmerbeitrag leistet.
Der/Die ursprüngliche Teilnehmer/-in bleibt jedoch für die Kurskosten haftbar. Bei unvorhergesehener Erkrankung des Teilnehmers/der
Teilnehmerin ist eine ärztliche Bestätigung, die die Unmöglichkeit oder die Unzumutbarkeit des Kursbesuches bestätigt, nachzureichen.
§ 6 Rücktrittsrecht (=Widerrufsrecht)
Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere also telefonisch, per Fax, E-Mail oder Internet (e-Shop), steht dem
Teilnehmer/der Teilnehmerin als Konsument/-in im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes
binnen 14 Kalendertagen gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 14
Kalendertage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist
abgesendet wird.
§ 7 Änderungen im Veranstaltungsprogramm/Veranstaltungsabsage
Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. Ebenso hängt das Zustandekommen
einer Veranstaltung von einer Mindestteilnehmerzahl ab. Die oben genannten Vereine müssen sich daher Änderungen von Kurstagen,
Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, Trainern/-innen sowie eventuelle Veranstaltungsabsagen vorbehalten. Die Teilnehmer/-
innen werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des/der
Vortragenden oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ersatz für
entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber einen der Vereine sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für
kurzfristig notwendige Terminverschiebungen bzw. Stundenplanumstellungen bei Lehrgängen. Muss eine Veranstaltung abgesagt
werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Veranstaltungsbeiträgen. Die Rückzahlung erfolgt durch
Überweisung auf ein vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin schriftlich bekannt gegebenes Konto oder durch Ausstellung einer Gutschrift.
Für nicht zurückgegebene Skripten und Arbeitsunterlagen wird die Rückzahlung entsprechend vermindert. Die Vereine "ZahnGesundheit
Tirol" und "Tiroler Zahnprophylaxe Akademie" können keine Gewähr bei Druck- bzw. Schreibfehlern in den Publikationen und
Internetseiten übernehmen.
§ 8 Rücktritt vom Ausbildungsvertrag
Die Vereine "ZahnGesundheit Tirol" und "Tiroler Zahnprophylaxe Akademie" behalten sich vor, bei Vorliegen wesentlicher Gründe, die
zur Unzumutbarkeit der weiteren Teilnahme gegenüber anderen Teilnehmern/-innen, Vortragenden oder Mitarbeitern/-innen oder
Helfer/-innen der Vereine führen, Teilnehmer/-innen vom Veranstaltungsbesuch auszuschließen und vom Vertrag zurückzutreten. Der
bereits eingezahlte Kursbeitrag wird aliquot zurückgezahlt. Bei Zahlungsverzug besteht für die genannten Vereine die Möglichkeit, vom
Vertrag zurückzutreten.
§ 9 Teilnahmebestätigung
Teilnahmebestätigungen über den Besuch der Veranstaltung werden kostenlos ausgestellt. Für Nachdrucke wird ein Beitrag von € 30 in
Rechnung gestellt.
§ 10 Prüfungen
Zu Prüfungen werden im Allgemeinen nur Personen zugelassen, die 100% des vorangegangenen Lehrganges oder Kurses besucht
haben. Über die Zulassung entscheidet die Kursleitung. Setzt sich eine Prüfung aus mehreren Teilen zusammen, so ist zum positiven
Erfolg jede Teilprüfung positiv zu absolvieren. Schriftlich abgelegte Prüfungsarbeiten werden nicht ausgehändigt.
§ 11 Skripten, Arbeitsunterlagen
Für viele Veranstaltungen stehen den Teilnehmern/-innen Skripten oder Lernunterlagen zur Verfügung, die, sofern nicht anders bekannt
gegeben, grundsätzlich im Teilnahmebeitrag inkludiert sind und zu Veranstaltungsbeginn ausgegeben werden. Die zur Verfügung
gestellten Unterlagen und die Software dürfen nicht vervielfältigt ,verbreitet, feilgehalten, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder in
Verkehr gebracht werden.
§ 12 Haftungsausschluss
Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer/-innen inkl. der bereitgestellten Lernunterlagen wird seitens der Vereine keine Haftung
übernommen. Aus der Anwendung der bei den Vereinen "ZahnGesundheit Tirol" und "Tiroler Zahnprophylaxe Akademie" erworbenen
Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber den jeweiligen Verein gemacht werden.
§ 13 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Vertragssprache
(1) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt nur österreichisches Recht, sofern nichts
anderes vereinbart wurde.
(2) Erfüllungsort ist der Ort der Niederlassung der "ZahnGesundheit Tirol" und "Tiroler Zahnprophylaxe Akademie".
(3) Für Streitigkeiten ist das Gericht mit Sitz Innsbruck zuständig.
(4) Die Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst und Beschwerdeerledigung werden
durchgängig in der deutschen Sprache angeboten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen 2017 -
Verein ZahnGesundheit Tirol (ZVR-Zahl 429175548) und Tiroler Zahnprophylaxe Akademie (ZVR-Zahl
888421134)
Die Weiterbildung zur ProphylaxeAssistenz